Ausbildung und Einsatzgebiete In der Ausbildung, die sich über ca. 18 Monate erstreckt, werden die Tauchanwärter
theoretisch und praktisch geschult. Zum Ende der Prüfung hat jeder Teilnehmer 40
theoretische Stunden und mindestens 50 Tauchgänge absolviert.
Um den hohen Ausbildungsstand auch nach der Prüfung zu halten, findet
regelmäßig eine theoretische Fortbildung statt. Die vorgeschriebenen jährlichen
10 Übungstauchgänge werden in umliegenden Gewässern im Rhythmus von ca. 2
Wochen durchgeführt.
Diese Stunden werden von den Feuerwehrtauchern zusätzlich zu den Diensten
der Feuerwehr geleistet. Einsatz- und Übungstauchgänge werden ganzjährig
durchgeführt, egal welche Witterung oder Temperatur herrscht. Zurzeit verfügt die
Tauchergruppe über 20 Feuerwehrtaucher der Stufe 2, davon 4 Lehrtaucher.
Das Einsatzgebiet der Tauchergruppe ist der Kreis Steinfurt. Darüber hinaus werden
die Taucher von den umliegenden Landkreisen zu Einsätzen angefordert. Zu den
Einsätzen rücken die Feuerwehrtaucher mit dem Gerätewagen Wasserrettung, auf
dem alle notwendigen Gerätschaften verlastet sind, aus. In diesem Fahrzeug besteht
für 2 Taucher die Möglichkeit sich schon auf der Anfahrt komplett auszurüsten.
Bei allen Tauchereinsätzen werden die Taucher von der Bootsgruppe mit den
Rettungsbooten begleitet.
Der Rettungshubschrauber des ADAC steht den Feuerwehrtauchern als zusätzliches
Rettungsmittel bei größeren Entfernungen zur Verfügung, um bei besonderen
Notlagen zwei Feuerwehrtaucher möglichst schnell zur Einsatzstelle zu fliegen.
Die restlichen Einsatzkräfte der SEG – Wasserrettung rücken zeitgleich mit den Fahrzeugen nach.
Die Leitung der SEG Wasserrettung Der Leiter des Tauchdienstes Andreas Dycker (li.) und Stellvertreter Maik Grevinga (re.)
Anschrift und Kontakt Feuer und Rettungswache Rheine
Frankenburgstr. 2
48431 Rheine
Aufgaben - Menschenrettung
- Tierrettung
- Sachgutbergungen
- Absuchen von Gewässern mittels Booten und/ oder Tauchern
- Einfache technische Hilfeleistung auf und unter Wasser
- Eisrettung
- Personen und Objektsuche mit Sonartechnik (Sidescan – Sonar)
- Absicherung von Einsatzstellen an oder auf Gewässern
Anforderungen für die Ausbildung Die Anwärter müssen das
- 18. Lebensjahr vollendet haben.
- die Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung) abgeschlossen haben.
- das „Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber“ erworben haben.
- eine Arbeitsmedizinische Untersuchung (G31) nachweisen.
Die theoretische Ausbildung enthält: - Gesetzliche Grundlagen u. Verordnungen
- physikalische u. physiologische Grundlagen
- Gefahren durch das Tauchen
- Gerätekunde
- Tauchmedizin
- Notfallmaßnahmen nach Tauchunfällen und
- Einsatztaktik.
Die praktische Ausbildung enthält: - Gewöhnungsübungen
- Gewöhnungstauchen
- praktische Tätigkeiten
- Rettungsübungen
- Arbeiten unter Wasser
- Suchmethoden
- Notaustauchübungen